Entsteht im Rahmen einer Hallux valgus Erkrankung eine Achsfehlstellung, die durch eine konservative Therapie nicht befriedigend behandelt werden kann, kommt eine operative Achskorrektur der Fehlstellung der Großzehe in Frage. Je nach Art und Ausmaß der Fehlstellung kommen verschiedene OP-Verfahren zum Einsatz. Bei der Chevron-Osteotomie werden die durch die Fehlstellung geschrumpften Bänder und die Gelenkkapsel gelöst und der „Ballen“ also das hervorstehende Knochenteil abgetragen. Der Stellung des ersten Mittelfußknochens wird in Richtung Kleinzehe korrigiert und der Zehenknochen in eine korrekte Stellung gebracht. Zur Stabilisierung kommen Kirschnerdrähte, Titanschrauben oder Drahtmaterial zum Einsatz.
Bei der Scarf-Osteotomie wird der obere Teil des Mittelfußknochens abgelöst und nach außen verschoben. Die Sehnen, die die Großzehe zur Mitte hinziehen, werden verlagert, das verschobene Knochenteil wird mit zwei Schrauben stabilisiert. Auf diese Weise wird das Mittelfußköpfchen wieder in die richtige Stellung bezogen auf die Großzehe gebracht. Bei beiden Eingriffen kann das Metallmaterial an Ort und Stelle verbleiben, in den seltenen Fällen, in denen dies Beschwerden auslöst, wird es jedoch auch wieder entfernt. Bei der Basisosteotomie erfolgt die Achskorrektur durch Entfernung eines kleinen Knochenkeils am körpernahen Ende des ersten Mittelfußknochens. Die Stabilisierung des vorübergehend durchtrennten Knochens geschieht mit Hilfe kleiner Titanschrauben oder Plättchen, die ebenfalls in der Regel dauerhaft im Knochen verbleiben können.